Ich bin bekanntlich der Ansicht, dass die eleganteste, weil verbindlichste Möglichkeit, die Forderungen der Sozialromantiker zu klären, eine Außerordentliche Mitgliederversammlung (AOMV) des FCSP wäre. Nun bin ich kein Jurist, lese aber aus der Satzung unseres Vereines mehrere Möglichkeiten heraus, dies zu initiieren …
2. Das Präsidium ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen,
a) wenn das Interesse des Vereins dies erfordert,
b) oder wenn der Aufsichtsrat dies verlangt,
c) oder wenn der Ehrenrat dies verlangt,
d) oder wenn der Amateurvorstand und der Vorstand der Abteilung Fördernde
Mitglieder gemeinschaftlich die Einberufung verlangen,
e) oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller stimmberechtigten
Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom
Präsidium verlangt wird.
Das Präsidium ist verpflichtet, auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitglieds die
stimmberechtigten Vereinsmitglieder innerhalb von drei Wochen schriftlich zu befragen,
ob sie das Verlangen einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung unterstützen.
Diese Befragung darf lediglich das Verlangen und die Begründung dafür enthalten.
Besagtes Mitglied trägt die Kosten dieser Aussendung.