Kollektivstrafen – und die komische Weltsicht der DFL (Antragspaket Sicheres Stadionerlebnis)

Ich besuche gerne regelmäßig – auch beruflich – das Münchner Oktoberfest. Geht es nach der Logik der DFL müsste ich mich analog vor Betreten der Wiesn von „Störern“, die auch das Oktoberfest besuchen und die nicht nur Straftaten verüben (das ist leicht), sondern auch Ordnungswidrigkeiten begehen, also von allen Wildpinklern und Falschparkern auf dem Oktoberfest und hilfsweise auch auf dem Hamburger DOM in einem „verbindlichen Dialog“ oder „verstatuiert“ distanzieren.
Sonst könnte die Stadt München ja nicht wissen, ob ich nicht heimlich mit denen sympathisiere und müsste ggf. auf Druck von Horst Seehofer und seiner CSU eine Kollektivstrafe für alle anreisenden Hamburger verhängen. Wer das für echten Schwachsinn hält, der kennt das Antragspaket der DFL „Sicheres Stadionpaket“* (Download PDF: antragspaket_1_sicheres_stadion_-_antraege_001_-_016_-_final.pdf) noch nicht.
„Wenn seitens von Fanorganisationen/von der organisierten Fanszene kollektiv wirkende Strafen abgelehnt werden, gleichzeitig aber eine Distanzierung von den Tätern nicht stattfindet oder Täter gedeckt bzw. die Tataufklärung und Identifizierung von Tätern erschwert werden sollten, passt dies aus Sicht des Vorstandes des Ligaverbandes nicht zusammen.“
Ich habe noch nicht alles durchgelesen, was dieses öffentliche Diskurspapier so zu bieten hat, die Umkehrung und Inhaftungsnahme von Besuchern eines Fußballspiels zu Vorwärts-Bekennern und Denunzianten ist schon schwer zu vereinbaren, mit dem was ich unter freiheitlicher Grundordnung verstehe. Und seit Montag hoffe ich, dass unser Herr Stenger das auch so vertreten kann … oder Herr Orth, oder Herr Spies.

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Der Ligavorstand möchte durch die Veröffentlichung der konkreten Anträge allen an der aktuellen Debatte interessierten Personen die Möglichkeit geben, sich ein objektives Bild zu machen. Im Sinne der Transparenz soll dieser Schritt zu einer weiteren Versachlichung der Diskussion beitragen.

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