St. Pauli für Samir: Eingabe (Petition) an die Hamburger Bürgerschaft

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, Artikel 17 des Grundgesetzes.
Ich habe heute Vormittag als Bürger dieser Stadt eine Eingabe (Petition) eingereicht, die zum Ziel hat, dass sich die Hamburger Bürgerschaft mit dem Fall Samir beschäftigt. Eine Eingabe kann man online und formlos durchführen. Wenn ich richtig informiert bin, muss sich der Einhabeausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dieser befassen und offiziell Stellung nehmen. Ich hoffe, dass ich das richtig verstehe und solche Eingaben aufschiebende Wirkung gegenüber bspw. Abschiebebescheiden haben*

An den
Eingabendienst
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte im Rahmen des beschleunigten Verfahrens als Bürger der Stadt Hamburg folgende Eingabe machen und bitte um Prüfung durch den Eingabeausschuss und die Hamburger Bürgerschaft.
„Verzicht auf die Abschiebung des jungen Samir (Nachname unbekannt), U-13 Spieler beim FC St. Pauli in sein Geburtsland Aserbaidschan“
Samir ist nach Presseberichten ein 13 Jahre alter Junge, der mit seiner Mutter seit über 10 Jahren in Hamburg lebt. Er ist (nach Spiegel Online Angaben inzwischen ein talentiertes Mitglied unserer Gesellschaft, spielt unter anderem erfolgreich in der U-13 des FC St. Pauli.
Ich bitte um Aussetzen des Abschiebebeschlusses, soweit er bereits erfolgt ist, und das Aussprechen einer dauerhaften Bleiberegelung für Samir und seine Familie.
Mir ist unbekannt, inwieweit sich diese Petition auch dem Thema „Abschiebung Minderjähriger“ in Hamburg widmen kann. Ich bitte aber außerdem um Stellungnahme der Hamburger Bürgerschaft, wie in Zukunft Fälle wie dieser, oder in letzter Zeit der Fall der Kate Amayo, verhindert werden können.
Mit besten Grüßen
Erik H.

*
Nach einer Vereinbarung zwischen Senat und Bürgerschaft kommt Eingaben in der Regel aufschiebende Wirkung zu (Bericht Nr. 11/3912 vom 4.4.1985 und Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr. 11/5807 vom 18.2.1986).

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