Ein Fan des KSC ist nun in der zweiten Instanz freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, dass das Halten des Spruchbandes „A.C.A.B.“ im Stadion eine Beleidigung aller anwesenden Polizisten darstellt. Das sah nun ebenfalls das Berufungsgericht am Landgericht Karlsruhe anders „und hielt den Freispruch des KSC-Fans … aufrecht. Das Gericht sieht in dem Schriftzug weitere Deutungsmöglichkeiten als die von der Staatsanwaltschaft aufgeführte. Womit eine Verurteilung gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 im Grundgesetz verstoße. (Stadionwelt, 20.01.2012)
In diesem Sinne ein fröhlich-kritisches A.C.A.B.A.B. aus Sankt Pauli.
p.s. – warum sich dieser Einzelfall nicht als Allgemeingültig verstehen lässt, lest ihr bitte vorher beim Magischer FC nach.
A.C.A.B. vieldeutige Protestform statt Beleidigung #acabab
In