Bierbecherwerfer sind eben keine Verbrecher, und auch die, die treffen, kommen nicht in den Knast, wie uns die erregungsintensive Journallie vorver und urteilen wollte, sondern vor Gericht glimpflich davon.
12.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung, und 1.500 EUR Schmerzensgeld wären ein gerechtes Urteil, wenn es denn dabei bliebe. Aber nach der strafrechtlichen Betrachtung, kommt die zivilrechtliche, und da sieht das sehr bitter aus. Nicht nur, dass der Becherwerfer seit Monaten sich am Pranger der Boulevardmedien wiederfindet, er muss nun auch noch befürchten, dass der FC St. Pauli bis zu 400.000 Euro Schaden von ihm zurück fordert. Eine monetäre Hinrichtung nach der medialen, und für mich schwer zu ertragen.
Glücklicherweise sind wir (noch) ein Verein und keine Aktiengesellschaft, deren Vorstand wäre nämlich verpflichtet, den Mann zu exekutieren. Unser Präsidium kann davon Absehen. Und das wäre auch mein Appell: mache Dich nicht zum Handlanger einer überzogenen DFL-Strafmoral Sankt Pauli. Lass den Mann in Ruhe!
Bierbecherwerfer sind keine Verbrecher – Geldstrafe auf Bewährung
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