„FCK CPS“ nicht automatisch Polizisten-Beleidigung

FCK CPS steht oft auf T-Shirts linker Demonstranten. Bei mir um die Ecke kann man Hoodies und T-Shirts damit kaufen. Angelehnt an ein Tourshirt von RUN DMC soll damit in der Regel das angespannte Verhältnis und eine Grundskepsis gegenüber Polizisten ausgedrückt werden. Immer häufiger werden Träger*innen dieser T-Shirts (siehe auch ACAB) angeklagt: wegen Beleidigung oder Beamtenbeleidigung. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Praxis nun im Wesentlichen eine Absage erteilt:

Der Aufdruck „FCK CPS“ ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Es handelt sich um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Die strafrechtliche Verurteilung der Beschwerdeführerin greift in dieses Grundrecht ein.

Quelle: Bundesverfassungsgericht; Foto: FCK CPS Sticker via Miguel Matirena Blog

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