FC St Paulis neue AGB: der erste Blogger gibt deswegen auf

Dieser Blog wird bis auf weiteres und zur Klärung, was wir Fans am Millerntor noch über Dich schreiben, bloggen, twittern und fotografieren dürfen, nur in Ausnahmefällen noch gefüllt werden. Auch wenn ich in der Vergangenheit kaum Spieltagsbezogen geschrieben habe habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen. Ich verstehe das als Protest und als Solidarität mit allen anderen St.Pauli-Blogs, die durch Deine neuen AGBs nicht mehr oder deutlich weniger schreiben können/dürfen.
Traurig diesen Schritt gehen zu müssen…

… schreibt A. in seinem Blog neunzehnhundertzehn und nennt die Fan-gängelnden AGB des FC St. Pauli als Grund (weitere Infos beim magischer FC)
Jetzt kann man antworten, dass man diesen Blog nie oder kaum gelesen hat. Das wäre aber nicht nur zynisch, sondern auch ausgesprochen dumm. Denn das Durchsetzen eines medialen Allein-Verbreitungsanspruches seitens der DFL und unseres willfährigen Vereins betrifft uns alle. Wenn nicht als Blogger, dann als Nutzer bei Facebook, Google+, Flickr oder anderen digitalen Diensten. Es wird höchste Zeit, dass der FCSP sein Versprechen einlöst und diese AGB entschärft.
Ich gehe noch weiter: Im Grunde brauchen wir einen FC St. Pauli und ein Präsidium, das sich der legitimen Ansprüche seiner Fans, ihre Fußballkultur auch während des Spieles zu artikulieren annimmt und offensiv bei DFB und DFL vertritt. Wie hat Bernd-Georg Spies so schön gesagt, „der Widerstand gegen das Stadionverbot im Zuge des Becherwurfes hat dem FC St. Pauli viel Respekt eingebracht“. Das stimmt, ist aber erst der erste Schritt die Reihen mit seinem Souverän, den Fans und Mitgliedern zu schließen!
Nachtrag: Geänderte AGB des FC St. Pauli
Die AGB des FC St. Pauli sind per 13.7. angepasst worden. Vor allem der Passus 7, um den es hier im Wesentlichen geht (Link/PDF):

Videokameras, Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Bildaufnahmen und Recht am eigenen Bild

7.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die
Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des
FC St. Pauli und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen
zulässig.
7.2 Dem Stadionbesucher ist es verboten, Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder
sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung
mitzubringen. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, bewegte Bilder vom Spiel
aufzunehmen.
Eine kommerzielle Verwendung von Aufnahmen oder eine Weitergabe
des erstellten Materials über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine
Veröffentlichung mit kommerziellem Hintergrund in den Medien oder im Internet bedarf
zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des FC
St. Pauli, die schriftlich unter Nachweis der zu verwendenden Aufnahme zu beantragen
ist. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe
fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom FC St. Pauli festzusetzen ist, höchstens
jedoch EUR 3.000,-.
7.3 Dem Besucher ist auch untersagt, ohne Zustimmung des FC St. Pauli Dritten zu
gewerblichen Zwecken zu ermöglichen, die Veranstaltung zeitgleich oder zeitversetzt an
einem anderen Ort unter Verwendung von ungenehmigten Aufnahmen zu verfolgen.
7.4 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des
Stadionbesuchers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung
des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen,
zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder
senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
Frage: Was ist denn genau eine mediale Berichterstattung?
Frage: Was ist denn genau ein kommerzieller Zweck?

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