#Gefahrengebiet verfassungswidrig. Tritt Olaf Scholz jetzt zurück?

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Das Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch festgestellt,  was Leser*innen dieses Blogs schon lange wussten: die Ausweitung der Danger Zone, nach dem Hamburgischen Polizeigesetz, verstieß gegen die Verfassung.
Bürgermeister Olaf Scholz, genannt Schillz, und sein Innensenator Neumann sind oft darauf hingewiesen worden und haben es doch im Januar 2014 durchgeprügelt: das größte Gefahrengebiet Deutschlands, den längsten und teuersten Verfassungsbruch der jüngsten Geschichte.
Konsequenzen werden die beiden nicht zu erwarten haben, dafür sind die verfassungsfreundlichen Kräfte in HH zu schwach. Schade.

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