Zu der Causa „Geistertickets für das Millerntor“ der Verbotsverfügung Hamburger Polizei zum Spiel des FC St. Pauli gegen Hansa Rostock – möchte ich auf einen guten Beitrag von 1910blog verweisen:
„Nun stellt sich die Frage, warum haben nicht bereits andere Bundesligastandorte von dieser Klausel im Polizeirecht Gebrauch gemacht? Fanszenen bei denen das argumentativ genauso passen würde wie bei Rostock – St.Pauli gibt es zumindest aus Polizeisicht zuhauf. Und da kommen wir wieder auf die Rolle die unser Verein (ge)spielt (hat) zurück: Wir können leider nicht wegdiskutieren, dass der Verein bzw. das Präsidium Littmann selbst vor zwei Jahren (zumindest) einen Teilausschluss gefordert und forciert hat. Damit liefert man der Polizei Hamburg natürlich die Argumente frei Haus, die bei der Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (und den vermutlich folgenden Instanzen) erstmal ausgeräumt werden müssen. Wie der Verein das Argument “sie selbst wollten doch vor zwei Jahren einen (Teil)Ausschluss der Rostocker Fans und die Situation hat sich ja nicht verbessert, sondern eher verschlechtert” wegdiskutieren will, ist für mich die spannenden Frage, natürlich neben der Rechtmässigkeit im Bezug auf die Verhältnismässigkeit dieser Polizeimaßnahme. Eben und insbesondere aufgrund des Präzedenzfallcharakters dieser Überprüfung durch die Judikative …“
Das ist in der Tat eine spannende Frage. Und ein echtes Dilemma.
Die Geister die ich rief
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