An die Hamburger Bürgerschaft: Petition gegen die Abschiebung von Ayodele M.

“Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden”, Artikel 17 des Grundgesetzes.

Ich habe heute Vormittag als Bürger dieser Stadt eine weitere Eingabe (Petition) eingereicht (Link: Hier eigene Petition einreichen – untenstehenden Text dürft ihr gerne übernehmen), die zum Ziel hat, dass sich die Hamburger Bürgerschaft mit dem Abschiebe-Skandal Ayodele M. beschäftigt. Eine Eingabe kann man online und formlos durchführen. Wenn ich richtig informiert bin, muss sich der Einhabeausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dieser befassen und offiziell Stellung nehmen. Ich hoffe, dass ich das richtig verstehe und solche Eingaben aufschiebende Wirkung gegenüber bspw. Abschiebebescheiden haben*
An den
Eingabendienst
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte im Rahmen des beschleunigten Verfahrens als Bürger der Stadt Hamburg folgende Eingabe machen und bitte um Prüfung durch den Eingabeausschuss und die Hamburger Bürgerschaft.
“Verzicht auf die Abschiebung des Ayodele M., Spieler beim HSV in sein Geburtsland Nigeria”
Ayodele ist Presseberichten zufolge ein 18-jähriger Fußballer des HSV, der sich in Rekordzeit in Hamburg eingelebt und inzwischen ein talentiertes Mitglied unserer Gesellschaft ist.
Ich bitte um Aussetzen des Abschiebebeschlusses, soweit er bereits erfolgt ist, und das Aussprechen einer dauerhaften Bleiberegelung für Ayodele und seine Familie.
Ich bitte nochmals und ausdrücklich um Stellungnahme der Hamburger Bürgerschaft, wie in Zukunft Fälle wie dieser, oder in letzter Zeit der Fall der Fabiola Cruz und andere, verhindert werden können.
Mit besten Grüßen
Erik H.
*
Nach einer Vereinbarung zwischen Senat und Bürgerschaft kommt Eingaben in der Regel aufschiebende Wirkung zu (Bericht Nr. 11/3912 vom 4.4.1985 und Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr. 11/5807 vom 18.2.1986).
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