Der FC St. Pauli gängelt Fans: Twitter-, Internet- und Fotoverbot am Millerntor

Update: (09.06.11) Die Medienabteilung des FC St. Pauli schreibt mir, dass diese AGB-Paragraphen sich auf die kommerzielle Nutzung beschränken sollen, man arbeite an einer klareren Fassung – Updates erhalten wir via Homepage FCStPauli.com

Dürfen wir in Zukunft denn noch bei Toren jubeln oder verstoßen wir dann auch gegen die Rechte die die DFL an premiere und Co. verkauft hat, weil die Leute vorm Stadion oder im Viertel dann ja schon wissen wie St.Pauli gespielt hat? User Reggie im St. Pauli Forum

Der FC St. Pauli hat neue AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 24.5.2011), die das Verhältnis von Ticketkäufern, in der Regel Fans und Zuschauer der Spiele des FC St. Pauli am Millerntor, und dem Verein regeln. In ihrer neuen Fassung finden sich beängstigend restriktive Regelungen zur Meinungsäußerung und eigenem medialen Ausdruck am Millerntor. Die immer noch ungeklärte Frage „Wem gehört der Fußball“ bekommt neuen Schwung:
7. Verbot des Mitbringens von Tonbandgeräten, Fotoapparaten
sowie Film- und Videokameras, Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Bildaufnahmen und Recht am eigenen Bild

7.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung
über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist
nur mit Zustimmung des FC St. Pauli und in den für Medienvertreter
besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.

// stellt sich die Frage, was denn eine mediale Berichterstattung im Internet sein soll? Ist das private Bloggen nicht auch eine Art Berichterstattung? Das Twittern, das Statusupdate auf Facebook? Und ist das Internet nicht das Medium an sich?
Frage an Dich, FC St. Pauli: Willst Du das Bloggen und Twittern Deiner Fans verbieten lassen? Quasi durch die Hintertür der AGBs?
7.2 Für eigene Fotoaufnahmen sind Mobiltelefone mit Kamerafunktion und Kompaktkameras, sofern diese nicht mit einem Wechselobjektiv ausgestattet sind, zugelassen. Verboten hingegen sind Spiegelrelexkameras jeglicher Qualität, sämtliche Kameras mit Wechselobjektiven
sowie Mittel- und Großformatkameras. Ebenfalls nicht erlaubt sind sämtliche Videokameras zur Aufnahme von bewegten Bildern (Filmkameras). Darüber hinaus ist es grundsätzlich verboten, bewegte Bilder vom Spiel aufzunehmen. Eine kommerzielle Nutzung dieser Aufnahmen oder eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien oder im Internet bedarf zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des FC St. Pauli, die schriftlich unter Nachweis der zu verwendenden Aufnahme zu beantragen ist. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom FC St. Pauli festzusetzen ist, höchstens jedoch 3.000 Euro.

// Ok, verstanden. Hier justiert der FC St. Pauli das Gut „Foto“ über die Qualität. Schon heute ein wenig unsinnig, wenn ich an die Qualität von Kompaktkameras denke – und nur ein kleiner Aufschub, bevor man sich mit dem eigentlichen Konflikt auseinandersetzen muss.
Frage an Dich FC St. Pauli: Muss ich mich nu bei Dir als Blogger akkreditieren?
Der Diskurs verläuft ganz woanders – entlang meines Grundrechtes auf Meinungsäußerung
Lieber FC St. Pauli, sehe ich das richtig, dass mich bei meinem ersten Foto-Tweet aus dem Stadion, bei einem Blogpost über die politische Veranstaltung „Spieltag“ am Millerntor, bei dessen Gelegenheit ihr auch Fußball spielt, ich von euch eine Rechnung über 3.000 EUR übersendet bekomme?
Ist euch schon einmal eingefallen, dass ihr elementare Grundrechte der Meinungsäußerung durch diese AGB außer Kraft setzt? Ich will das mit euch diskutieren. … jetzt.

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